
Das Vorhaben zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten 12 Wochen ist vorerst gescheitert.
Der CDU-Rechtspolitiker Günter Krings erklärte, der Entwurf zur Legalisierung von Abtreibungen sei „unvereinbar mit den Maßstäben, die das Bundesverfassungsgericht für eine Regelung des Schwangerschaftsabbruchs festgelegt hat“. SPD und Grüne, die den Gesetzentwurf maßgeblich vorangetrieben hatten, zeigten sich enttäuscht. Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Ulle Schauws, und die SPD-Rechtspolitikerin Carmen Wegge kritisierten, dass Union und FDP nicht bereit waren, übliche parlamentarische Vorgänge zu ermöglichen. Ohne deren Unterstützung hätte es möglicherweise eine „Zufallsmehrheit mit der AfD“ gegeben, was beide Parteien ablehnten.
328 Abgeordnete unterstützen den Entwurf
Mehrere Verfassungsrechtler, Ärzte und Wissenschaftlerinnen hatten zuvor in einer dreistündigen Anhörung zu dem Gesetzentwurf Stellung bezogen. Der Entwurf, den 328 Bundestagsabgeordnete im Herbst 2024 als Gruppenantrag eingereicht hatten, sah vor, Schwangerschaftsabbrüche bis zur 12. Woche nach der Empfängnis außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln. Eine Expertenkommission hatte im April eine entsprechende Empfehlung abgegeben. Derzeit ist Abtreibung in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig und durch Paragraf 218 im Strafgesetzbuch geregelt. Eine Gesetzesänderung wird vor der Bundestagswahl und wahrscheinlich auch bis zur Einsetzung eines neuen Bundestags nicht mehr erfolgen.
In der Ausschusssitzung wurde deutlich, wie weit die Meinungen auch unter Experten auseinandergehen. Zur Verfassungsmäßigkeit einer Legalisierung und zur Frage, ob ungewollt Schwangere in Deutschland tatsächlich mit größeren Versorgungsengpässen konfrontiert sind, gab es unterschiedliche Ansichten. Juristin Frauke Brosius-Gersdorf argumentierte, dass die bisherigen Urteile des Bundesverfassungsgerichts einer Legalisierung nicht im Wege stünden, während Rechtswissenschaftlerin Frauke Rostalkski von einem „verfassungswidrigen“ Vorgehen sprach. AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch warnte vor gesellschaftlichen Spannungen bei einer Legalisierung.
Stigmatisierung und finanzielle Belastung
Wissenschaftlerin Rona Torenz wies darauf hin, dass die aktuelle gesetzliche Regelung die Stigmatisierung von Betroffenen und Ärzten, die Abbrüche vornehmen, verstärke. Sie betonte auch die hohen Kosten, die Frauen für den Eingriff zahlen müssten. Die Initiative der 328 Abgeordneten zielte darauf ab, Schwangerschaftsabbrüche zur Standardleistung der Krankenkassen zu machen und Betroffene finanziell zu entlasten.