Bis heute ist die Gynäkologie und Geburtshilfe nur selten geprägt von einer verständnisvollen Fehlerkultur. Vielmehr gibt es hier eine konfliktreiche Gradwanderung zwischen zu viel und zu wenig. Wo früher vor allem eine unterlassende Geburtshilfe gerichtlich aufgearbeitet wurde, stehen heute eher die Prozesse zur Debatte, bei denen das Selbstbestimmungsrecht der Frau zum Wohle der Unversehrtheit des Kindes nicht ausreichend berücksichtigt wurde – wenn also beispielsweise ein Notkaiserschnitt bei Plazentaablösung durchgeführt werden musste.