Rote-Hand-Brief zu ValproatNeue Anwendungseinschränkungen; Einführung des Schwangerschaftsverhütungsprogramms

Mit freundlicher Genehmigung des bpi e.V.

Das Antiepileptikum Valproat ist in bestimmten Situationen zugelassen zur Behandlung von Epilepsien und bipolaren Erkrankungen. Ferner ist es gemäß Anlage VI der Arzneimittel-Richtlinie zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig zur Migräneprophylaxe bei Erwachsenen.

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