Misoprostol hat bei Indikation zur Geburtseinleitung gegenüber Dinoproston keinen Zusatznutzen. Diesen Beschluss publiziert der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einer aktuellen Änderung der Arzneimittel-Richtlinie. Die Einschätzung des Zusatznutzens bezog sich auf schwangere Frauen mit Indikation zur Geburtseinleitung bei unreifer Zervix (Bishop Score <7).