G-BA-Beschluss zur Vergleichstherapie bei Geburtseinleitung gegenüber Dinoproston: Misoprostol hat keinen Zusaznutzen
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Misoprostol hat bei Indikation zur Geburtseinleitung gegenüber Dinoproston keinen Zusatznutzen. Diesen Beschluss publiziert der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einer aktuellen Änderung der Arzneimittel-Richtlinie. Die Einschätzung des Zusatznutzens bezog sich auf schwangere Frauen mit Indikation zur Geburtseinleitung bei unreifer Zervix (Bishop Score <7).
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