Die wissenschaftliche Bewertung von regelmäßig aktualisierten Berichten zur Unbedenklichkeit von Arzneimitteln (Periodic Safety Update Reports, PSURs) kann zur Änderung von Fach- und Gebrauchsinformationen führen. Im März 2025 setzte das BfArM in diesem Zusammenhang u.a. folgenden Beschluss um: Die Europäische Kommission hat die Zulassungsbedingungen für Arzneimittel mit Estradiol/Nomegestrolacetat geändert. Diese Änderungen basieren auf wissenschaftlichen Erkenntnissen zu Wechselwirkungen mit antiviralen Hepatitis-C-Arzneimitteln und sollen die Sicherheit der Patienten erhöhen.