Am 4. April 2019 hat das Universitätsklinikum Heidelberg (UKHD) bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg Strafanzeige gegen Unbekannt unter allen rechtlichen Gesichtspunkten gestellt. Als öffentliche Einrichtung sieht sich das Universitätsklinikum aufgrund der Anzeichen eines unlauteren Vorgehens bei der Entwicklung und Ankündigung des potentiellen Bluttests zur Brustkrebsdiagnostik, der am 21. Februar der wissenschaftlichen Fachwelt und Öffentlichkeit vorgestellt worden war, zu diesem Schritt veranlasst. Die Entscheidung über die Aufnahme von Ermittlungen obliegt nun der Staatsanwaltschaft.