
Frankfurt/Main (dpa/lhe) – Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hat einem schwerstbehinderten Kind 720.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, weil die Begleitung der Hochrisikoschwangerschaft seiner Mutter fehlerhaft war. Die 37-jährige Mutter, die mit eineiigen Zwillingen schwanger war, wurde wochenlang in einer Geburtsklinik ohne Frühchen-Intensivstation behandelt.
Nachdem eines der Kinder verstarb, wurde das zweite Kind per Notkaiserschnitt geboren und erlitt schwerste Gehirnschäden. Das Kind leidet unter anderem an einer ausgeprägten Entwicklungsstörung, ist blind und hat eine starke Hörschwäche (Urteil vom 18.2.2025, Az. 8 U 8/21).
Erlittenen Gesundheitsschäden rechtfertigen Entschädigung
Auf Grundlage eines Gutachtens wurden der behandelnde Arzt und die Klinik zu dem Schmerzensgeld verurteilt. Die erlittenen Gesundheitsschäden rechtfertigen diese Höhe der Entschädigung. Das OLG bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz, die Berufung der Beklagten blieb erfolglos.
Das Gericht erläuterte, dass bei einer Hochrisikoschwangerschaft mit eineiigen Zwillingen jederzeit eine Frühgeburt oder schwere Komplikationen bis hin zum Tod auftreten können. In einer Klinik ohne Frühchen-Intensivstation sei eine Notfallbehandlung in einem solchen Fall nicht gewährleistet und daher „grob fehlerhaft“. „Die Behandlung von Frühchen ist extrem heikel. Durch jedwede auch nur kurzfristige Fehlversorgung drohen unmittelbar schwere Schäden“, stellte das Gericht fest.
Die Entscheidung des OLG ist noch nicht rechtskräftig. Mit einer Nichtzulassungsbeschwerde könnten die Beklagten die Zulassung der Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe beantragen.


