Kommt mein Kind ohne Fehlbildungen oder angeborene Krankheiten zur Welt? Diese Frage beschäftigt werdende Eltern sehr. Um das Risiko einzuschätzen, kann neben Ultraschalluntersuchungen und einer Fruchtwasseruntersuchung auch ein Bluttest auf kindliche Chromosomenanomalien, etwa eine Trisomie 21 (Down-Syndrom), durchgeführt werden. Prinzip dieses Verfahrens ist die Messung von kindlichen DNA-Schnipseln aus der Plazenta im mütterlichen Blut. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat entschieden, dass dieser so genannte „nicht-invasive pränatale Test (NIPT)“ für Schwangere mit entsprechenden Risiken zur Kassenleistung für die drei Chromosomenanomalien Trisomie 21, 18 und 13 wird. Der Berufsverband niedergelassener Pränatalmediziner e.V. (BVNP) unterzieht den aktuellen G-BA Beschluss zur Änderung der Mutterschaftsrichtlinien nun einer detaillierten Analyse – und kritisiert diesen. Die praktische Aussagekraft des Bluttests in dieser Form sei deutlich geringer als darin kommuniziert. Die Pränataldiagnostiker fordern, dass neben den Bluttests eine ergänzende differenzierte Ultraschalluntersuchung bei der Schwangerenvorsorge weiterhin stattfinden sollte.