Das Dilemma ist groß: Die Angst vor einer möglichen Infektion mit SARS-CoV-2 darf die lebensnotwendige Behandlung einer Krebserkrankung nicht verhindern, aber ein bereits infizierter Krebspatient oder -patientin soll auch nicht zusätzlich durch Komplikationen von COVID-19 gefährdet werden – und eine gesamte Praxis oder Station anstecken. Ein Weg zu mehr Sicherheit ist die breite und wiederholte Testung aller Patienten, die sich derzeit einer Krebstherapie unterziehen müssen.