BGH-Urteil Patient kann vor OP auch auf Bedenkzeit verzichten

An Asian female doctor shows the patient a computer tablet to se
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Patientinnen und Patienten haben einen Anspruch darauf, rechtzeitig vor einem Eingriff vom Arzt über die möglichen Risiken aufgeklärt zu werden - ein Mindestabstand zwischen Gespräch und Einwilligung muss aber nicht eingehalten werden. Das stellt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil klar. Wie schnell ein Patient nach ordnungsgemäßer Aufklärung seine Entscheidung treffe, sei grundsätzlich «seine Sache», entschieden die Karlsruher Richterinnen und Richter bereits im Dezember.

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