Corona-Virus: Nimmt COVID-19 jungen Erwachsenen mit Krebs auch noch die Hoffnung auf Kinder?
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Trotz der gesetzlichen Änderung im Mai 2019 zahlt die Mehrheit der Krankenkassen nicht für die Erhaltung der Fruchtbarkeit bei jungen Erwachsenen mit Krebs und anderen Erkrankungen, die eine keimzellschädigende Therapie benötigen. Ihre Begründung: Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für die sogenannte Kryokonservierung fehle noch. Damit nicht genug: Kassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung wollen mit den Richtlinien die gesetzlichen Leistungen einschränken. Und jetzt gerät die Erstellung der G-BA-Richtlinien durch die Corona-Krise ins Stocken.
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