Kasse muss keine Brustentfernung wegen Krebsangst bezahlen

SciePro/stock.adobe.com

Die gesetzliche Krankenversicherung muss keine Entfernung der Brustdrüsen samt Rekonstruktion mit Implantaten wegen Krebsangst bezahlen. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) entschieden, wie ein Sprecher am Montag in Celle mitteilte.

Benutzeranmeldung

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich auf der Website anzumelden.