Kasse muss keine Brustentfernung wegen Krebsangst bezahlen
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Die gesetzliche Krankenversicherung muss keine Entfernung der Brustdrüsen samt Rekonstruktion mit Implantaten wegen Krebsangst bezahlen. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) entschieden, wie ein Sprecher am Montag in Celle mitteilte.
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