«Unverantwortlich»Heilpraktikerin nach Tod von Patientin verurteilt

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Schlangengift statt Chemo: Eine Heilpraktikerin ist nach dem Krebstod einer Patientin zu Schmerzensgeld verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München spricht von einem Grundsatzurteil zu der Frage, wann Heilpraktiker haften.

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