Berlin (dpa) - Die CDU/CSU-Opposition im Bundestag reagiert empört auf einen Gesetzesvorstoß einer Abgeordnetengruppe zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten drei Monaten. Unionsfraktionschef Friedrich Merz griff vor allem Bundeskanzler Olaf Scholz scharf an, der den Gesetzentwurf als SPD-Abgeordneter mitgezeichnet hat. «Ich bin wirklich entsetzt darüber, dass derselbe Bundeskanzler, der immer wieder vom Zusammenhalt, vom Unterhaken und von Gemeinsinn spricht, mit auf der Liste dieses Gruppenantrages mit seiner Unterschrift erscheint.»
Mit dem Vorstoß solle versucht werden, «den Paragrafen 218 jetzt noch im Schnellverfahren zum Ende der Wahlperiode abzuschaffen», sagte Merz. «Das ist skandalös, was der Bundeskanzler da macht.» Es handele sich um ein Thema, «das wie kein zweites das Land polarisiert, das wie kein zweites geeignet ist, einen völlig unnötigen weiteren gesellschaftspolitischen Großkonflikt in Deutschland auszulösen».
SPD wirft Merz Desinteresse an Anliegen von Frauen vor
Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast, warf Merz daraufhin vor, er nehme wichtige Anliegen von Frauen nicht ernst. «Seine Vorwürfe spalten unser Land, sind ideologisch aufgeladen und inakzeptabel.» Mast wies darauf hin, dass wichtige Regelungen bestehen blieben, etwa die Beratungspflicht. «Es ist wichtig, dass Schwangerschaftsabbrüche von ungewollt schwangeren Frauen entkriminalisiert werden. Darauf warten die Frauen und die breite Mitte der Gesellschaft», erklärte Mast.
Vorstoß will Abbrüche bis zur 12. Woche rechtmäßig machen
Schwangerschaftsabbrüche sind derzeit laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuches rechtswidrig. Tatsächlich bleiben sie in den ersten zwölf Wochen aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ohne Strafe bleibt ein Abbruch zudem, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung vorgenommen wird. Über die Abschaffung des Paragrafen 218 wird seit Jahren gestritten.
Nach dem Vorschlag der Abgeordneten sollen Abtreibungen bis zur 12. Woche rechtmäßig werden. Die Pflicht zur Beratung bliebe bestehen, allerdings ohne die derzeit geltende Wartepflicht von drei Tagen zwischen Beratung und Abtreibung. Wenn eine Abtreibung ohne Beratungsbescheinigung vorgenommen wird, soll sich künftig nur der Arzt oder die Ärztin strafbar machen. Die Frau bliebe straffrei.