Stimmungsbarometer in DeutschlandGesellschaftlicher Wandel: Abtreibungskosten als Kassenleistung?

Eine aktuellen Umfrage zufolge sprechen sich 58% der wahlberechtigten Deutschen dafür aus, dass Krankenkassen die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche zumindest teilweise übernehmen. Besonders Frauen befürworten eine Reform. Die Bundesregierung prüft eine Ausweitung – konkrete Pläne fehlen bislang.

Ungewollt Schwanger?
Marijan Murat/dpa
Ungewollt Schwanger? Die Mehrheit der Deutschen spricht sich für eine Kostenübernahme für einen Schwangerschaftsabbruch durch die Kassen aus. Jetzt ist die Bundesregierung am Zug.

Die Krankenkassen sollten nach Ansicht der Mehrheit der wahlberechtigten Bürger zumindest einen Teil der Kosten für Abtreibungen standardmäßig übernehmen. Insgesamt 58% sprachen sich in einer YouGov-Umfrage für die Deutsche Presse-Agentur dafür aus. 37% der Befragten sind dafür, dass die Kassen immer die vollen Kosten übernehmen, 21% befürworten eine Kostenübernahme bis zu einem gewissen Betrag. Frauen sind stärker für solche Regelungen (61%) als Männer (54%). 

Rund ein Drittel der Befragten (31%) hält die geltende Regelung für ausreichend, wonach die Kassen nur in Ausnahmefällen für Schwangerschaftsabbrüche aufkommen, etwa wenn es sich um medizinische Notfälle handelt, eine Vergewaltigung vorliegt oder bei sehr geringem Einkommen. Die Kosten für eine Abtreibung können bei mehreren Hundert Euro liegen.

Versprochen, aber noch nicht eingelöst

Die schwarz-rote Bundesregierung hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, die Kostenübernahme bei Schwangerschaftsabbrüchen durch die Krankenkassen auszuweiten. Konkrete Pläne dazu liegen bisher nicht vor.

Abtreibungen sind in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig, aber innerhalb der ersten 12 Schwangerschaftswochen straffrei, wenn die Frau sich zuvor hat beraten lassen. 57% finden in der Befragung diese Beratungspflicht (vollkommen oder eher) richtig. Auch nach einer Vergewaltigung oder wenn bestimmte medizinische Gründe vorliegen, sind Abbrüche möglich, ohne sich strafbar zu machen.