Frauenärztinnen und -ärzte in Deutschland begrüßen Kabinettsbeschlüsse
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Das Bundeskabinett hat laut dpa am 28.01.2019 einen Referentenentwurf mit zwei wesentlichen Inhalten verabschiedet: Erstens sollen künftig Ärztinnen, Ärzte und Krankenhäuser über Schwangerschaftsabbrüche straffrei informieren dürfen; der § 219a, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt, soll erhalten bleiben, aber um einen entsprechenden Zusatz erweitert werden.
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