Das Bundeskabinett hat laut dpa am 28.01.2019 einen Referentenentwurf mit zwei wesentlichen Inhalten verabschiedet: Erstens sollen künftig Ärztinnen, Ärzte und Krankenhäuser über Schwangerschaftsabbrüche straffrei informieren dürfen; der § 219a, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt, soll erhalten bleiben, aber um einen entsprechenden Zusatz erweitert werden.