Geplantes Selbstbestimmungsrecht bei GeschlechtsangleichungEndokrinolog*innen warnen vor Aufweichung des therapeutischen Stufenschemas

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Das bisherige Transsexuellengesetz soll noch in diesem Jahr durch das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz ersetzt werden (1). Damit wäre es ab Mitte 2023 möglich, dass jeder Bürger ab 14 Jahren sein Geschlecht und seinen Vornamen selbst festlegen und beim Standesamt unkompliziert ändern kann. Die Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie e. V. (DGE) begrüßt diesen Schritt zur Selbstbestimmung der Betroffenen.

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