Berlin (dpa) - Ein Bündnis aus Verbänden und Aktivisten will sich mit einer zwölfwöchigen Kampagne für eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen einsetzen. Das teilten die Organisatoren in Berlin mit. Deutschlandweit will die Initiative, der sich bislang den Angaben zufolge mehr als 15 Organisationen angeschlossen haben, mit verschiedenen Formaten auf das Thema aufmerksam machen. Zum Abschluss am 7. Dezember seien in Berlin und Karlsruhe zwei Großdemonstrationen geplant. Unterstützung erhält das Projekt unter anderem vom Verein «Doctors of Choice Germany» und mehreren lokalen Initiativen.
Die Initiatoren fordern die Bundesregierung auf, den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln und den entsprechenden Gesetzesparagrafen 218 zu streichen. Die Forderung ist nicht neu, hatte aber in den vergangenen Wochen neuen Schwung bekommen, nachdem eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertinnenkommission eine Legalisierung von Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen empfohlen hatte. Laut Bundesfamilienministerium ist die regierungsinterne Prüfung dieses Vorschlags noch nicht abgeschlossen.
Das Bündnis möchte nun den Druck erhöhen und die Ampel noch vor Ende der Legislaturperiode zum Handeln bewegen. Doch das Thema ist gesellschaftlich hoch umstritten.
Initiative fordert auch Abschaffung von Pflichtberatung
Schwangerschaftsabbrüche sind bisher laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuches rechtswidrig. Tatsächlich bleibt ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ohne Strafe bleibt ein Abbruch zudem, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung vorgenommen wird. Über die Abschaffung des Paragrafen wird seit Jahren gestritten.
Neben der Streichung des Paragrafen fordert die Kampagne die Bundesregierung auf, die bisherige Pflichtberatung vor einem Schwangerschaftsabbruch abzuschaffen und sie durch ein Recht der Betroffenen auf Beratung zu ersetzen. Außerdem sollten Krankenkassen aus Sicht der Organisatoren die Kosten für einen Abbruch stets übernehmen. Das tun sie wegen der Regelung im Strafgesetzbuch bislang nicht.