Der Vorstand der Bundesärztekammer  hat auf Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirats die Richtlinie zur Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen im Rahmen der assistierten Reproduktion, aufgestellt gemäß Transplantationsgesetz von der Bundesärztekammer im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut, beschlossen.