Schwangerschaftsabbruch angebotenAG Gießen ver­ur­teilt Ärztin zu 6.000 Euro Geld­strafe

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Weil sie auf ihrer Webseite Schwangerschaftsabbrüche anbiete, soll eine Ärztin 6.000 Euro zahlen. Die Argumentation des AG Gießen, das sei eben der vom Gesetzgeber gewollte Kompromiss, will sie nicht akzeptieren.

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