G-BA beschließt relevante ModifikationenÄnderung der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene

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So wurden in § 12 der QFR-RL Ausnahmetatbestände aufgenommen, die es den Krankenhäusern ermöglichen bei krankheitsbedingten Personalausfällen, die über das übliche Maß hinausgehen (mehr als 15 % des in der Schicht mindestens vorzuhaltenden Personals), oder bei einem ungeplanten Zugang von mehr als zwei Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht unter 1.500 Gramm von den Mindestanforderungen abzuweichen.

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