Das sind die Neuerungen für die PraxisAb 1. Januar: KBV-Änderungen für das erste Quartal 2026

Pünktlich zum Jahreswechsel startet auch ein neues Quartal. Welche Änderungen und Neuregelungen zum 1. Januar in Kraft getreten sind und auf was Sie im Praxisalltag achten müssen, lesen Sie hier.

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Jede Menge News zu Abrechnung und Vergütung, Digitalisierung und Patientenversorgung – das 1. Quartal 2026 hat viele Neuerungen zu bieten.

Hinweis: Alle Inhalte stammen von der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Weiterführende Informationen zu den einzelnen Beiträgen finden Sie auf dieser Seite. 

Preise für EBM-Leistungen um 2,8 Prozent gestiegen

Der Orientierungswert für die EBM-Leistungen ist um 2,8 Prozent gestiegen. Er beträgt damit in diesem Jahr 12,7404 Cent (2025: 12,3934 Cent). Die Erhöhung wirkt sich auf die Vergütung aller ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen aus, die entsprechend steigen. Der Orientierungswert gilt als Grundlage für die Berechnung der Preise für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen und wird jährlich zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband ausgehandelt. 

Praxisnachricht vom 17.09.2025 zu diesem Thema lesen 

EBM 

Informationen für Praxen zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab

Vorhaltepauschale für Hausärzte neu geregelt

Die Vorhaltepauschale für Hausarztpraxen wurde aufgrund gesetzlicher Vorgaben neu geregelt. Neu ist ein Zuschlag, den Hausärzte erhalten können, wenn sie bestimmte Leistungen wie Haus- und Pflegeheimbesuche, Schutzimpfungen, Ultraschalldiagnostik und eine hausärztliche Basisdiagnostik anbieten. Ziel ist es, die hausärztliche Grundversorgung stärker zu fördern. Auch nach der neuen Systematik erhält jeder Hausarzt pro Behandlungsfall eine Vorhaltepauschale (GOP 03040), wenn er in dem Quartal keine fachärztlichen Leistungen bei dem Patienten durchgeführt und abgerechnet hat. Die Bewertung der GOP 03040 beträgt jetzt 128 Punkte (alt: 138). Neu dafür ist der Zuschlag: Erfüllt eine Praxis mindestens zwei von zehn Kriterien, erhält sie einen Zuschlag von 10 Punkten. Bei mindestens acht Kriterien sind es 30 Punkte. Vorhaltepauschale und Zuschlag werden durch die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt. Beide Leistungen werden in voller Höhe gezahlt. Hintergrund ist die Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen des EBM zum 1. Oktober 2025. 

Praxisnachricht vom 19.08.2025 zu diesem Thema lesen 

Vorhaltepauschale 

Informationen für Hausärztinnen und Hausärzte zur Vorhaltepauschale ab 2026

Hybrid-DRG-Katalog ausgeweitet

Vertrags- und Klinikärzte können in diesem Jahr mehr Operationen ambulant durchführen. Der Leistungskatalog für ambulante Eingriffe nach Paragraf 115f wurde ausgeweitet. Er enthält jetzt 904 OPS-Kodes (2025: 583), für die es 69 Hybrid-DRG gibt. Hinzugekommen sind Hybrid-DRG für die Appendektomie, die Cholezystektomie sowie für minimalinvasive Eingriffe an den Koronararterien und peripheren Gefäßen. Bei den Eingriffen an den Knochen wurden Hybrid-DRG für Frakturosteosynthesen ergänzt. Zudem wurden bereits bestehende Hybrid-DRG um neue OPS-Kodes erweitert. Dies betrifft unter anderem Hernienoperationen, arthroskopische Eingriffe und Arthrodesen.

Neu ist außerdem eine stärkere Differenzierung der Hybrid-DRG nach Schweregraden, wodurch – auch bestehende Hybrid-DRG – weiter unterteilt werden. Das führt zu einer differenzierteren Vergütung bei Kostenunterschieden. Sachkosten sind weiterhin in den Fallpauschalen enthalten. Hierzu gibt es noch keine Lösung.

Verlängert wurde zudem eine bestehende Übergangsfrist: Für ambulante Operationen können Vertragsärztinnen und Vertragsärzte weiterhin – bis Ende 2026 – bestimmte prä- und postoperative Leistungen des EBM neben einer Hybrid-DRG abrechnen.

Praxisnachricht vom 18.12.2025 zu diesem Thema lesen

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Als Service stellt die KBV für Ärztinnen und Ärzte folgende Dokumente bereit:

Hybrid-DRG 2026: Leistungskatalog (XLSX)
Service-Dokument der KBV

Hybrid-DRG 2026: Vergütung (XLSX)
Service-Dokument der KBV

Hybrid-DRG
Ambulantes Operieren nach Paragraf 115f SGB V: Informationen für Praxen zur Abrechnung von Hybrid-DRG - spezielle sektorengleiche Vergütung für Eingriffe und Operationen.

AOP-Vertrag an aktuellen OPS und EBM angepasst

Der AOP-Vertrag und seine Anlagen wurden an die Version des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) für 2026 und den aktuellen EBM angepasst. Die Anpassungen betreffen unter anderem die mit einem „*“ gekennzeichneten EBM-Positionen, Kontextfaktoren, Frakturzuschläge und Schwergradsystematik.

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Ambulantes Operieren
Informationen für Praxen zur Förderung des ambulanten Operierens, zum Anhang 2 und zu Hybrid-DRG

TI-Pauschale um 2,8 Prozent gestiegen

Analog zum Orientierungswert ist auch die monatliche TI-Pauschale um 2,8 Prozent gestiegen, die Ärzte und Psychotherapeuten für die Installation und den Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI) erhalten. Zudem wird jetzt nur noch die sogenannte TI-Pauschale 1 ausgezahlt, die TI-Pauschalen 2 und 3 sind zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen. Sie sahen eine reduzierte Erstattung der Kosten für Praxen vor, deren Erstausstattung (Pauschale 2) oder Konnektortausch (Pauschale 3) nach dem 31. Dezember 2020 und vor dem 1. Juli 2023 stattgefunden hatte. Diese Praxen haben für einen Zeitraum von 30 Monaten eine der reduzierten TI-Pauschalen erhalten, um eine doppelte Erstattung der Kosten zu vermeiden.

Telematikinfrastruktur
Informationen für Praxen zur Telematikinfrastruktur: Finanzierung, TI-Pauschale, Voraussetzungen und technische Ausstattung

Übersicht: Entwicklung der monatlichen TI-Pauschale (PDF)

Anhang 2 zum EBM mit mehreren Anpassungen

Das Verzeichnis der operativen Prozeduren im Anhang 2 zum EBM wurde routinemäßig an die aktuelle Version des Operationen- und Prozedurenschlüssels angepasst. Es ändert sich unter anderem die Seitenangabe bei Eingriffen an paarigen Organen beziehungsweise Körperteilen. Ärzte geben den OPS-Kode jetzt zweimal an – einmal mit dem Zusatzkennzeichen „R“ für rechts und einmal mit dem Zusatzkennzeichen „L“ für links. Bisher reichte die Angabe eines mit „B“ gekennzeichneten Kodes aus. Der Anhang 2 enthält alle operativen Eingriffe, die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte ambulant durchführen und nach EBM abrechnen können.

Praxisnachricht vom 20.11.2025 zu diesem Thema lesen

Anhang 2
Informationen für Praxen zum Verzeichnis der ambulanten und belegärztlichen Operationen für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte.

Über elf Euro für ePA-Erstbefüllung

Die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) wird weiterhin mit mehr als elf Euro vergütet. KBV und GKV-Spitzenverband haben die Regelung bis zum 30. Juni verlängert. Unverändert bleiben bis dahin auch die Pauschalen für die weitere Befüllung einer Akte. Die Erstbefüllungspauschale (GOP 01648) wird nur einmal je Patient gezahlt. Ärzte und Psychotherapeuten können sie abrechnen, wenn zum Zeitpunkt der Befüllung noch kein Arzt, Psychotherapeut, Zahnarzt oder Krankenhaus einen Befundbericht oder ein anderes Dokument in die ePA eingestellt hat.

Praxisnachricht vom 27.11.2025 zu diesem Thema lesen

Elektronische Patientenakte
Die KBV informiert umfassend und multimedial über alle für die Praxis relevanten Aspekte zur elektronischen Patientenakte.

Videosprechstunde: Zuschlag für Authentifizierung

Für die Authentifizierung von unbekannten Patienten in Videosprechstunden erhalten Ärzte und Psychotherapeuten weiterhin einen Zuschlag zur Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale. Die zu Ende 2025 auslaufende Regelung wurde bis zum 31. Dezember verlängert. Praxen rechnen den Zuschlag (GOP 01444 / 10 Punkte) in der Videosprechstunde ab, wenn sie die Daten der Gesundheitskarte händisch erfassen müssen. Dies ist der Fall, wenn der Patient in dem Quartal oder im Vorquartal noch nicht oder noch nie in der Praxis war. Die GOP ist einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig.

Praxisnachricht vom 18.09.2025 zu diesem Thema lesen

Videosprechstunde
Informationen für Praxen zur Videosprechstunde: Technische Anforderungen, Abrechnung und Vergütung sowie Hinweise zur Organisation.

Neue GOP für die Aktualisierung eines Notfalldatensatzes

Für die Aktualisierung eines Notfalldatensatzes auf der elektronischen Gesundheitskarte gibt es die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 01643 (Bewertung: 39 Punkten / 1x im Krankheitsfall). Ärztinnen und Ärzte können sie abrechnen, wenn sie Notfalldaten wie Allergien und eingenommene Medikamente aktualisiert haben. Sie ersetzt die GOP 01641, die Ärzte seit 2018 als Zuschlag zur Versicherten, Grund- und Konsiliarpauschale erhalten haben und die von der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung zugesetzt wurde.

Praxisnachricht vom 21.08.2025 zu diesem Thema lesen

Neue Kostenpauschale für subkutane medikamentöse Tumortherapie

Für die subkutane medikamentöse Tumortherapie wurde eine neue Kostenpauschale in die Onkologie-Vereinbarung aufgenommen. Hintergrund ist die stetig steigende Zahl von tumorspezifischen Medikamenten, die für eine subkutane Applikation zugelassen sind. Ärzte können die neue Kostenpauschale 86522 einmal im Behandlungsfall abrechnen, wenn sie mindestens ein subkutan appliziertes Tumortherapeutikum der ATC-Klasse L01-Antineoplastische Mittel verabreichen. Die Pauschale wird als Zuschlag zur Kostenpauschale 86510 für die Behandlung florider Hämoblastosen oder in Verbindung mit der Kostenpauschale 86512 für die Behandlung solider Tumore gezahlt.

Praxisnachricht vom 04.12.2025 zu diesem Thema lesen

HIV-Präexpositionsprophylaxe weiterhin extrabudgetär

Die medikamentöse HIV-Präexpositionsprophylaxe für gesetzlich Versicherte mit substanziell erhöhtem HIV-Risiko wird für weitere zwei Jahre extrabudgetär vergütet. Der Bewertungsausschuss hat die Regelung bis Ende 2027 verlängert. Grund ist die nach wie vor steigende Inanspruchnahme der Leistungen.

Praxisnachricht vom 02.10.2025 zu diesem Thema lesen

Kodierunterstützung: Jährliche Anpassung

Die Kodierunterstützung in der Praxisverwaltungssoftware wurde um weitere Hinweise ergänzt. So erhalten Praxen unter anderem einen Kodier-Hinweise, wenn sie gesicherte Diagnosen angeben, die üblicherweise stationär behandelt werden, und diese als Dauerdiagnosen kennzeichnen. Darüber hinaus unterstützt das System jetzt auch bei der vollständigen Kodierung der Alzheimer-Krankheit im Kreuz-Stern-System (G30.-†/F00.-*). Der digitale Helfer steht Praxen seit 2022 zur Verfügung und soll bei der Kodierung von Behandlungsdiagnosen unterstützen.

Praxisnachricht vom 25.09.2025 zu diesem Thema lesen

Kodieren
Informationen für Praxen zur Verschlüsselung von Behandlungsdiagnosen nach ICD-10-GM

Detailänderungen: EBM angepasst

Der Bewertungsausschuss hat den EBM zum 1. Januar an mehreren Stellen angepasst – dies betrifft neben rein redaktionellen Anpassungen unter anderem:

  • Videosprechstunde: Die Gebührenordnungsposition (GOP) 17214 (Zuschlag zur Konsiliarpauschale 17210 bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und Kindern) ist auch berechnungsfähig, wenn die Behandlung in einem Quartal ausschließlich in einer Videosprechstunde stattfindet. Die Abschlagshöhe für den Zuschlag beträgt in diesem Fall 20 Prozent.
  • Besuche bei probatorischen Sitzungen: Die Kennzeichnung der GOP 01410 (Besuch) und 01413 (Besuch eines weiteren Kranken) im Zusammenhang mit der Durchführung von probatorischen Sitzungen im Krankenhaus ist nicht mehr erforderlich, da die Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt wurden.
  • Elektronische Patientenakte: Vertragsärzte können die GOP 01647 zur weiteren Befüllung der ePA auch abrechnen, wenn sie einen Patienten ausschließlich auf Überweisung behandeln und die Konsultationspauschale (GOP 01436) abrechnen (und keine Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale).
    Sonographie der Säuglingshüfte: Auch Fachärzte für Kinder- und Jugendchirurgie können jetzt die GOP 01722 für die Sonographie der Säuglingshüften bei der U3 abrechnen.
  • MRSA-Therapie: Ärzte benötigen nur für die Berechnung der Leistungen des EBM-Abschnitts 30.12.1 (Diagnostik und ambulante Eradikationstherapie bei Trägern mit Methicillin-resistentem Staphylococcus aureus) eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung MRSA, nicht für Laborleistungen des EBM-Abschnitts 30.12.2 (Labormedizinischer Nachweis von MRSA). Dazu erfolgte eine Klarstellung.
  • Long-COVID: Im Zusammenhang mit der Behandlung von Long-COVID wurde der EBM an die aktuelle ICD-10-GM für 2026 angepasst (erster Spiegelstrich der dritten Bestimmung zum EBM-Abschnitt 37.8). Darüber hinaus erfolgte eine Anpassung der GOP 37802 (Zuschlag zur Versichertenpauschale oder Grundpauschale für den koordinierenden Vertragsarzt) an die Vorgaben der Long-COVID-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses: Die Verordnung von Heilmitteln im Zusammenhang mit einer Indikation gemäß Paragraf 2 der Long-COVID-Richtlinie wird fakultativer Leistungsinhalt.
  • Biopsie: Bei der Verwendung einer Einmal-Probenentnahmezange kann die Kostenpauschale 40461 jetzt auch im Zusammenhang mit der GOP 13431 (Zusatzpauschale bilio-pankreatische Therapie) abgerechnet werden.


EBM
Informationen für Praxen zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab

Neue TI-Verschlüsselung

Die Verschlüsselungsalgorithmen für die Telematikinfrastruktur (TI) wurden von RSA 2048 auf ECC 256 umgestellt. Zigtausend TI-Komponenten wurden dazu im vergangenen Jahr in den Praxen ausgetauscht. Arzt- und Praxisausweise der älteren Generation 2.0. haben eine Verlängerung bekommen und können noch bis 30. Juni genutzt werden, sofern ihr Gültigkeitsdatum nicht vorher abläuft. Dennoch können jetzt vereinzelt Probleme auftreten. Gründe können sein, dass das Praxisverwaltungssystem oder der KIM-Dienst noch kein Software-Update erhalten haben. Auch sind die Zertifikate älterer Konnektoren am 31. Januar abgelaufen und mussten gewechselt werden.

Praxisnachricht vom 11.12.2025 zu diesem Thema lesen

Praxisnachricht vom 17.11.2025 zu diesem Thema lesen

Austausch von TI-Komponenten
Informationen für Praxen zum Austausch von TI-Komponenten und zum neuen Verschlüsselungsverfahren

Übergangsregelung für PVS ohne Konformitätsbestätigung

Fast alle Praxen verfügen bereits über ein Praxisverwaltungssystem (PVS) mit dem erforderlichen Zertifikat für die elektronische Patientenakte. Für die Praxen, die dies noch nicht haben, gilt seit 1. Januar eine Übergangsregelung, die die KBV per Richtlinie erlassen hat. Sie können das alte System nun noch neun Monate für ihre Abrechnung nutzen. Eine Übergangsfrist von bis zu 18 Monaten kann gewährt werden, wenn ein Arzt oder Psychotherapeut demnächst seine Praxis aufgeben will und für ihn ein PVS-Wechsel nicht mehr in Frage kommt. Das gleiche gilt bei Krankheit oder Elternzeit. Arztgruppen wie Laborärzte und Pathologen, die keinen Patientenkontakt haben, sind gänzlich ausgenommen.

Hintergrund ist eine gesetzliche Regelung, nach der Praxissoftwarehersteller verpflichtet sind, mit ihrem PVS eine sogenannte Konformitätsbewertung für vorab definierte Anforderungen zu durchlaufen. Ohne entsprechende Zertifizierung darf ein PVS künftig nicht mehr für die Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung eingesetzt werden.

Praxisnachricht vom 04.12.2025 zu diesem Thema lesen

Vorgaben zum Schutz sensibler Daten in der ePA

Zum Schutz von sensiblen Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte (ePA) gibt es zwei neue gesetzliche Regelungen: Praxen können in begründeten Einzelfällen bei Kindern und Erwachsenen davon absehen, Daten in die ePA einzustellen, wenn erhebliche therapeutische Gründe gegen eine Befüllung sprechen. Außerdem sind die Abrechnungsdaten nur noch für den Patienten sichtbar. Die KBV hatte sich für die Regelung stark gemacht, weil die Sorge vor möglichen Nachteilen für die Patienten insbesondere bei psychotherapeutischen und kinderärztlichen Praxen nach wie vor groß ist. Die neuen Vorgaben sind mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege am 1. Januar in Kraft getreten.

Praxisnachricht vom 06.11.2025 zu diesem Thema lesen

Elektronische Patientenakte
Die KBV informiert umfassend und multimedial über alle für die Praxis relevanten Aspekte zur elektronischen Patientenakte.

ePA: Abrechnungsdaten und Diagnosen in Ihrer ePA (PDF)

Medikationsplan in der ePA

Im Laufe des Jahres 2026

Als weitere Anwendung in der elektronischen Patientenakte (ePA) soll in diesem Jahr der elektronische Medikationsplan im Rahmen des digital gestützten Medikationsmanagements (dgMP) kommen. Ergänzend zur Medikationsliste bietet er einen Überblick über alle Arzneimittel, die Patienten einnehmen. Der elektronische Medikationsplan steht dabei wie bisher Patienten zu, die mindestens drei zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnete Medikamente über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen anwenden. Der Plan kann bei Bedarf weiterhin ausgedruckt werden. Ab Juli 2026 soll der Medikationsplan in der ePA in ausgewählten Regionen getestet und ab Oktober schrittweise bundesweit eingeführt werden. Auch die Testung der Volltextsuche soll in diesem Jahr beginnen, die Bereitstellung in der ePA ist laut gematik für Januar 2027 geplant.

Praxisnachricht vom 06.11.2025 zu diesem Thema lesen

Elektronische Patientenakte
Die KBV informiert umfassend und multimedial über alle für die Praxis relevanten Aspekte zur elektronischen Patientenakte.

Schutzimpfung gegen Meningokokken ACWY für 12- bis 14-Jährige

Voraussichtlich ab Ende Januar

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt jetzt als Standardimpfung die Impfung mit einem quadrivalenten Konjugatimpfstoff gegen Meningokokken der Serogruppen A, C, W und Y für alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 12 bis 14 Jahren. Die bisherige Standardimpfung gegen Meningokokken C im Kleinkindalter hingegen wird nicht mehr empfohlen und entfällt damit. Bei der Impfung gegen Meningokokken B ändert sich nichts. Der G-BA hatte im Dezember beschlossen, die Schutzimpfungs-Richtlinie entsprechend anzupassen. Der Beschluss tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft, erst dann können die Impfungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden.

Praxisnachricht vom 18.12.2025 zu diesem Thema lesen

Mukoviszidose-Screening bei Neugeborenen verbessert

Ab 20. März

Das zweistufige Screening auf die seltene Stoffwechselerkrankung Mukoviszidose wird erweitert. Künftig erhalten alle Kinder mit einem auffällig hohen Wert des Enzyms immunreaktives Trypsin auch eine spezifische DNA-Analyse. Ziel der Anpassung ist es, die Belastung für Neugeborene und ihre Eltern aufgrund falsch positiver Screening-Ergebnisse so gering wie möglich zu halten. Die Änderungen sind von den Screening-Laboren ab 20. März anzuwenden.

Praxisnachricht vom 17.07.2025 zu diesem Thema lesen

Neugeborenen-Screening wird erweitert

Ab 15. Mai

Das erweiterte Neugeborenen-Screening auf angeborene Erkrankungen wird um die Früherkennung eines Vitamin-B12-Mangels sowie drei sehr seltene Stoffwechselerkrankungen ergänzt. Dabei handelt es sich um Homocystinurie, Propionazidämie und Methylmalonazidurie. Die beschlossenen Änderungen sind ab dem 15. Mai anzuwenden.

Praxisnachricht vom 22.05.2025 zu diesem Thema lesen

Sektorenübergreifendes QS-Verfahren Wundinfektionen 2025 eingestellt

Die Erprobung des Qualitätssicherungs-Verfahrens „Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen“ (QS WI) wird 2026 nicht fortgeführt. Einen entsprechenden Beschluss hatte der G-BA im Dezember aufgrund der sehr uneinheitlichen Indikatorergebnisse und der deshalb problematischen Einschätzung des Aufwand-Nutzen-Verhältnisses gefasst und das Verfahren 2025 eingestellt.  

Praxisnachricht vom 18.12.2025 zu diesem Thema lesen

Qualitätssicherung
Informationen für Praxen zur ambulanten und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung

Sektorenübergreifendes QS-Verfahren Nierenersatztherapie 2026 und 2027 ausgesetzt

Im Qualitätssicherungs-Verfahren Nierenersatztherapie (QS NET), Modul Dialyse, müssen die Indikatorensets an die neuesten Therapiestandards angepasst werden. Deshalb hat der G-BA beschlossen, die Datenerfassung in diesem Modul für die Erfassungsjahre 2026 und 2027 auszusetzen.

Praxisnachricht vom 18.12.2025 zu diesem Thema lesen

Qualitätssicherung
Informationen für Praxen zur ambulanten und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung

Gebührenordnung für Ärzte in der gesetzlichen Unfallversicherung angepasst

In der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es eine Reihe verschiedener Änderungen. So werden die Gebühren für zwei schmerzmedizinische Behandlungsentgelte leicht angehoben: den Erstbericht (Nummer 6003 UV-GOÄ) sowie den Folgebericht (Nummer 6004 UV-GOÄ). Die Höhe der Gebühren wurden damit angepasst an die Gebühr für den ausführlichen Befundbericht auf Anforderung des Unfallversicherungsträgers (Nummer 118 UV-GOÄ).

Unfallversicherung
Hinweise für Praxen zur Behandlungen von Patientinnen und Patienten nach einem Unfall sowie Kontaktangaben zur Clearingstelle

Sonstige Produkte zur Wundbehandlung können unverändert verordnet werden

Arztpraxen können unverändert sonstige Produkte zur Wundbehandlung verordnen. Das Gesetz, das dies zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung weiterhin ermöglicht, wurde am 19. Dezember 2025 vom Bundesrat verabschiedet. Die Regelung gilt nun bis einschließlich 31. Dezember 2026.

Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege

Ärztliche Bescheinigung einer Fehlgeburt auf Formular 9

Die ärztliche Bescheinigung einer Fehlgeburt für die Gewährung von Mutterschaftsgeld erfolgt auf dem geänderten Formular 9 „Bescheinigung einer Fehlgeburt, Frühgeburt oder Behinderung des Kindes“. Dieses löst das bisherige Formular ab, das die KBV und der GKV-Spitzenverband bis zum 31. Dezember 2025 übergangsweise zur Verfügung gestellt hatten.

Praxisnachricht vom 23.10.2025 zu diesem Thema lesen

Aktuelle Diagnoseliste Heilmittel

Die KBV hat ihr Servicedokument „Diagnoseliste langfristiger Heilmittelbedarf / besonderer Verordnungsbedarf / Blankoverordnung“ aktualisiert. Hintergrund ist, dass in der Diagnoseliste der besonderen Verordnungsbedarfe eine Stelle angepasst wurde: Der ICD-10-Code „Z98.8“ wird jetzt als „Z98.88“ geführt. Der dazugehörende ICD-Klartext ist unverändert geblieben: „Sonstige näher bezeichnete Zustände nach chirurgischen Eingriffen“.

Diagnoseliste langfristiger Heilmittelbedarf / besonderer Verordnungsbedarf / Blankoverordnung (PDF)
Übersicht der KBV über alle bundesweit geltenden Kriterien für langfristigen Heilmittelbedarf oder besonderen Verordnungsbedarf sowie Kriterien für eine Blankoverordnung

Heilmittel
Informationen für Praxen zur Verordnung von Heilmitteln

Bundespolizisten können ab Januar das eRezept nutzen

Ärztinnen und Ärzte können seit dem 1. Januar auch Bundespolizisten Medikamente elektronisch verschreiben. Für das Ausstellen der elektronischen Rezepte gelten dieselben Regelungen wie bei Kassenpatientinnen und Kassenpatienten. Voraussetzung ist, dass die Bundespolizistinnen und Bundespolizisten über die seit Frühjahr ausgegebene elektronische Gesundheitskarte verfügen. Für Versicherte, die noch die alte Heilfürsorgekarte vorlegen, kann kein eRezept ausgestellt werden.

Praxisnachricht vom 18.12.2025 zu diesem Thema lesen

Welt-HPV-Tag am 4. März: KBV stellt Infomaterialien für das Wartezimmer zur Verfügung

Die KBV stellt zur HPV-Schutzimpfung ein Plakat, eine Infokarte und ein Video für das Wartezimmer bereit. Arztpraxen können die Materialien kostenfrei bestellen, um Patienten auf das Präventionsangebot aufmerksam zu machen.

HPV-Schutzimpfung
Informationen für Praxen zur HPV-Schutzimpfung sowie passendes Infomaterial für das Wartezimmer.