S2k-Leitlinie "Schwangerschaftsabbruch im 1. Trimenon" ist online
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Der Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland im Strafgesetzbuch gesetzlich verankert. Die Durchführung und Überwachung eines Schwangerschaftsabbruchs sowie die Methodenwahl sind bislang national nicht in einer Leitlinien geregelt. International liegen evidenzbasierte Leitlinien für andere Gesundheitssysteme und andere gesetzliche Ausgangsbedingungen vor.
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