Frauen mit metastasiertem Brustkrebs profitieren ebenso von regelmäßiger Bewegung wie Brustkrebs-Patientinnen in früheren Stadien. Körperliche Aktivität sollte deshalb fester Bestandteil einer Supportivtherapie sein, die sich soweit wie möglich an den individuellen Wünschen der Frauen orientiert.

Es ist Konsens der Fachgesellschaften, dass Bewegung in der Gruppe oder auch alleine die körperliche Leistungsfähigkeit von Frauen mit metastasiertem Brustkrebs (mBC) erhöht und ihre Lebensqualität verbessert.  Patientinnen berichten etwa, dass Ängste und depressive Stimmungen abnehmen, während ihr Selbstvertrauen in sich und ihren eigenen Körper steigt. Dieser wiederum wird durch die Bewegung gestärkt – konträr zu früheren Befürchtungen, dass körperliche Betätigung neben der Bewegungstherapie eine zu große Belastung darstellen könnte. 

Tatsächlich kann regelmäßige, sportliche Aktivität die Nebenwirkungen der Therapie lindern. Diese Effekte beschrieben erst kürzlich auch die Teilnehmerinnen der vergangenen My time-Patientenveranstaltung in Ulm am 2. Dezember 2019. 

Selbstbestimmt aktiv sein, direkt nach der Diagnose

Patientinnen sollten möglichst frühzeitig nach dem mBC-Befund zu einer normalen Alltagsaktivität zurückkehren.

Ideale Basis dafür ist eine individuell zugeschnittene Bewegungstherapie durch speziell ausgebildete Sportmediziner.

Auf Augenhöhe: Shared Decision Making als Erfolgsfaktor

In der Bewegungstherapie erhalten die Frauen im besten Fall auch Hilfestellungen für ihr privates Bewegungsprogramm. Über dessen Ausgestaltung sollten sie aber selbst entscheiden können – entsprechend ihrer Vorerfahrung, ihren Ansprüchen und Grenzen.  Das persönliche Interesse und die Freude der Frauen steht bei Supportivtherapien gegen metastasierten Brustkrebs klar im Vordergrund. 

Gerade Brustkrebspatientinnen äußern häufig den Wunsch, ihre Therapie aktiv mitzugestalten. Damit agieren sie auch im Sinne des Shared Decision Making, das bei Entscheidungen so oft wie möglich als Grundlage fungieren sollte.

Literatur: 

  •  Leitlinienprogramm Onkologie. (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): Interdisziplinäre S 3-Leitlinie für die Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms, Version 4.2, 2019. AWMF Registernummer: 032-045OL, www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/mammakarzinom/ (abgerufen am 06.11.2019)
  •   Albert US, Kreienberg R et al. Patientenleitlinie
  • Brustkrebs II - Die fortgeschrittene Erkrankung, Rezidiv und Metastasierung. AWMF-Register Nr. 032/045OL (abgerufen am 06.11.2019)

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