Im Berufungsprozess um Eizellenspenden hat das Bayerische Oberste Landesgericht am Mittwoch sein Urteil gesprochen: Demnach dürfen gespendete Eizellen im Vorkernstadium nicht an eine andere Frau übertragen werden. Angeklagt waren der Vorstand des Vereins "Netzwerk Embryonenspende" und zwei Mediziner. Ihnen wurden Verstoß gegen das Embryonenschutzgesetz sowie missbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken beziehungsweise Beihilfe dazu vorgeworfen.